Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN, NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES HAUSES UND BEFOLGUNG DER ANWEISUNGEN

Zweck dieser Bedingungen ist es, die für die Buchung und den Aufenthalt geltenden Regeln sowie die Nutzungsbedingungen des Hauses, seiner Ausstattung und seiner Außenbereiche festzulegen.

Mit der Buchung bestätigt der Buchende, dass er diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Diese Person ist dafür verantwortlich, dass diese Bedingungen von allen im Haus anwesenden Personen während des Aufenthalts eingehalten werden.

Die vor oder während des Aufenthalts per E-Mail versandten Informationen und praktischen Hinweise, einschließlich solcher zu Anreise, Abreise, Schwimmbad, Einrichtungen, Sicherheit, Aufbewahrung, Reinigung der Einrichtungen und Abfallentsorgung , ergänzen diese Bedingungen und müssen beachtet werden.


1. Reservierung

Die Reservierung wird gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung festgelegten Bedingungen und nach Zahlung aller fälligen Beträge verbindlich.

Nur Personen über 30 Jahre können einen Saisonmietvertrag für das Haus abschließen.

Die Reservierung ist personengebunden und kann ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers weder kostenlos noch gegen Gebühr übertragen werden.

Bei Buchungen über eine Partnerplattform können zusätzlich die spezifischen Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen dieser Plattform gelten.


2. Preis und Zahlung

Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung angegebene Preis.

Etwaige zusätzliche Serviceleistungen, Vorbereitungs- und Reinigungsgebühren, Wäschegebühren, Kurtaxe, Haustierzuschläge oder sonstige Gebühren werden zum Zeitpunkt der Buchung oder in der Buchungsbestätigung angegeben.

Sämtliche fälligen Beträge, einschließlich der Kaution, müssen vor dem Zugang zum Haus bezahlt sein.

Die Übergabe der Schlüssel oder die Mitteilung der Zugangswege zum Haus erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der fälligen Summen.


3. Ankunft und Abreise

Ankunfts- und Abfahrtszeiten bzw. -fenster sind die in der Reservierung angegebenen oder später vom Eigentümer mitgeteilten Zeiten.

Praktische Details bezüglich des Zugangs zum Haus werden vor der Ankunft mitgeteilt.

Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Abreisezeit einzuhalten, um denjenigen Personen Zeit zu geben, die für die Vorbereitung des Hauses für die nächsten Bewohner zuständig sind.


4. Aufenthaltsdauer

Der Pachtvertrag wird für einen festen Zeitraum gewährt.

Der Mieter hat unter keinen Umständen das Recht, über den reservierten Zeitraum hinaus in den Räumlichkeiten zu verbleiben.


5. Anzahl der Insassen

Die Gesamtzahl der Bewohner darf die maximale Kapazität des Hauses nicht überschreiten.

Babys und Kinder, auch solche, die in Reisebetten schlafen, werden zu den Insassen gezählt.

Die tatsächliche Anzahl der untergebrachten Personen muss der bei der Buchung angegebenen Anzahl entsprechen.

Jede Überschreitung des Budgets bedarf der vorherigen Zustimmung des Eigentümers und kann zu zusätzlichen Kosten führen.

Bei nicht angemeldeter Belegung oder vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Personenzahl kann ein Abzug von der Kaution vorgenommen werden, unbeschadet etwaiger weiterer Kosten oder Schäden.


6. Besucher und Außenstehende

Die Vermietung ist ausschließlich für die bei der Buchung angegebenen Personen bestimmt.

Gelegentlicher Zutritt zum Haus durch Personen von außerhalb des Hauses, auch für einen einfachen Tagesbesuch , muss dem Eigentümer im Voraus gemeldet werden.

Partys, Abende, Empfänge oder Zusammenkünfte mit Personen, die nicht zur Unterkunft gehören, sind ohne die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers nicht gestattet.


7. Friedliche Nutzung des Hauses

Der Mieter verpflichtet sich, das Haus, seine Ausstattung, den Garten und die Außenanlagen in normaler, angemessener und respektvoller Weise zu nutzen.

Er ist besonders wachsam in Bezug auf:

  • Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft;
  • um die Lärmbelästigung zu begrenzen;
  • die Ausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden;
  • Als Privatbereiche gekennzeichnete Bereiche zu respektieren;
  • um unnötiges Verschieben von Geräten oder Möbeln zu vermeiden;
  • Jeder Vorfall, jede Panne oder Verschlechterung muss unverzüglich gemeldet werden.

Das Haus darf ausschließlich als Unterkunft genutzt werden und nicht ohne vorherige Genehmigung für die Organisation von Veranstaltungen, Partys oder beruflichen Aktivitäten.


8. Anweisungen, die vor und während des Aufenthalts gegeben werden

Praktische Informationen und Anweisungen werden dem Mieter vor seiner Ankunft und vor seiner Abreise zugesandt.

Dazu gehören insbesondere:

  • Zugang zum Haus und zu den Schlüsseln;
  • Parken;
  • das Schwimmbad und seine Sicherheit;
  • Klimaanlagen und andere Geräte;
  • Möbel für den Innen- und Außenbereich;
  • die Küche und ihre Geräte;
  • Bettwäsche und Ausrüstung werden gestellt;
  • Tiere;
  • die Sortierung und Entsorgung von Abfällen;
  • das Haus aufräumen;
  • Die vor der Abreise zu treffenden Schritte.

Diese Anweisungen sind ein integraler Bestandteil der Hausordnung.

Die Tatsache, dass Anweisungen per E-Mail übermittelt oder im Haus ausgehängt werden, mindert ihre Bedeutung in keiner Weise.


9. Zustand des Hauses bei Ankunft

Das Haus wird sauber, ordentlich und für den Aufenthalt ausgestattet übergeben.

Eine gemeinsame Besichtigung der Räumlichkeiten wird nicht systematisch durchgeführt.

Der Mieter wird daher gebeten, jegliche Unregelmäßigkeiten, Schäden, fehlende Gegenstände oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Geräte so schnell wie möglich nach der Ankunft, idealerweise innerhalb von zwei Stunden , zu melden.

Er kann seinen Bericht mit Fotos oder Videos ergänzen.

Geht innerhalb einer angemessenen Frist keine Meldung ein, wird davon ausgegangen, dass das Haus und seine Ausstattung wieder in einen normalen und vorschriftsmäßigen Zustand versetzt wurden.


10. Schwimmbad und Sicherheit

Die Nutzung des Schwimmbads setzt die strikte Einhaltung der vom Eigentümer bereitgestellten Sicherheits- und Nutzungshinweise voraus.

Kinder und Jugendliche bleiben jederzeit unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Sicherheitsvorrichtungen am Pool entbinden Erwachsene niemals von ihrer Aufsichtspflicht.

Sicherheitsausrüstung, Türen, Abdeckungen, Unterstände oder andere Vorrichtungen müssen gemäß den Anweisungen verwendet werden.

Bei endgültiger Abreise aus dem Haus müssen die Sicherheitsvorrichtungen am Pool wieder in die vom Eigentümer gewünschte Konfiguration zurückversetzt werden.

Jegliche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Schwimmbecken oder seinen Sicherheitseinrichtungen müssen unverzüglich gemeldet werden.


11. Eingreifen des Eigentümers und der Dienstleister

Der Eigentümer oder sein Vertreter benötigt gegebenenfalls Zugang zu bestimmten Teilen des Grundstücks, um Wartungsarbeiten durchzuführen, die Sicherheit zu gewährleisten oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen sicherzustellen.

Während des Aufenthalts können bestimmte Dienstleister, insbesondere solche, die für die Instandhaltung des Schwimmbads, des Gartens oder der technischen Anlagen zuständig sind, eingreifen.

Diese Eingriffe beschränken sich auf das, was für den Betrieb und die Instandhaltung des Objekts notwendig ist.

Im Notfall, bei Schadensgefahr oder Sicherheitsproblemen muss der Zugang zum Gelände gewährleistet sein.


12. Tiere

Haustiere sind nur erlaubt, wenn sie bei der Buchung ausdrücklich zugelassen wurden.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist nur ein Hund erlaubt.

Tiere müssen im Erdgeschoss bleiben. und sind in den oberen Stockwerken nicht gestattet.

Insbesondere dürfen sie Folgendes nicht:

  • auf Betten, Matratzen oder Sofas klettern;
  • Schaden verursachen;
  • eine Belästigung für die Nachbarschaft verursachen;
  • Exkremente im Garten hinterlassen.

Der Tierhalter bleibt für jegliche verursachte Schäden oder Verschmutzungen vollumfänglich verantwortlich.


13. Rauchen und Dampfen verboten

Rauchen und Dampfen sind im Haus strengstens verboten.

Im Falle eines anhaltenden Tabak- oder E-Zigarettengeruchs, der ein besonderes Eingreifen erfordert, können dem Mieter die tatsächlich anfallenden Kosten für die Wiederherstellung, Reinigung, Desodorierung oder die mögliche Nichtverfügbarkeit des Hauses in Rechnung gestellt und nach Vorlage entsprechender Belege von der Kaution abgezogen werden.


14. Lagerung und Reinigung der Ausrüstung

Je nach Buchungsbedingungen ist die Endreinigung des Hauses im Preis des Aufenthalts inbegriffen bzw. vorgesehen.

Diese abschließende Reinigung entbindet die Bewohner jedoch nicht von der Pflicht , das Haus aufzuräumen und die von ihnen benutzten Geräte, Haushaltsgeräte und Utensilien zu reinigen.

Es ist wichtig, zwischen diesen Konzepten zu unterscheiden.

Die Endreinigung

Es entspricht der allgemeinen Reinigung nach der Abreise: Böden, Sanitäranlagen, Badezimmer, Abstauben und routinemäßige Reinigung des Hauses.

Der Speicher

Vor dem Auszug muss der Mieter die Räumlichkeiten in einem Zustand zurückgeben, der dem Zustand bei der Übergabe vergleichbar ist.

Dies umfasst insbesondere:

  • Tische und Stühle;
  • Möbel für den Innen- und Außenbereich;
  • Schutzhüllen und Abdeckungen für Gartenmöbel;
  • die verwendeten Babybetten und Kinderausstattung;
  • die Gerichte;
  • Töpfe, Pfannen und Küchenutensilien;
  • Decken, Foutas, Kissen und andere Accessoires;
  • Allgemeiner gesagt, alle Gegenstände oder Ausrüstungsgegenstände, die während des Aufenthalts bewegt werden.

Ein Gegenstand, der benutzt oder bewegt wurde, muss an seinen ursprünglichen Platz zurückgebracht werden.

Reinigung der verwendeten Geräte

Die während des Aufenthalts benutzten Geräte und Utensilien müssen sauber hinterlassen werden.

Dies umfasst insbesondere:

  • den Ofen;
  • die Kaffeemaschine;
  • die Grillplatte oder den Grill;
  • die Kochfelder;
  • Töpfe, Pfannen und Küchenutensilien;
  • die verwendeten Haushaltsgeräte oder Küchenutensilien.

Dies bedeutet nicht, dass der Mieter aufgefordert wird, das Haus komplett zu reinigen.

Es geht schlichtweg darum, denjenigen, die für die Hausarbeit zuständig sind, zu ermöglichen, sich auf die Reinigung und Vorbereitung des Hauses zu konzentrieren, anstatt Gegenstände aufzuräumen, die von früheren Bewohnern benutzt wurden.


15. Abfall und Abfalltrennung

Die Bewohner müssen die örtlichen Abfalltrennungsvorschriften und die vor der Abreise erteilten Anweisungen beachten.

Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt und gemäß den örtlichen Vorschriften sortiert werden.

Bei einem zusätzlichen Aufwand für die Sammlung und Sortierung von Abfällen, die nicht gemäß den Anweisungen abgestellt wurden, kann ein Abzug von 50 € vorgenommen werden.

Wenn der örtliche Entsorgungsdienst oder die Gemeinde wegen Nichteinhaltung der Sortierpflicht durch die Bewohner eine Geldstrafe verhängt, einschließlich einer Geldstrafe von bis zu 135 € , kann diese auf Nachweis hin auch an den Mieter weitergegeben werden.


16. Kaution

Eine Kaution in Höhe von 500 € ist erforderlich.

Die Zahlung muss vor dem Zugang zum Haus gemäß den vom Eigentümer mitgeteilten Bedingungen erfolgen.

Es soll insbesondere Folgendes gewährleisten:

  • den Schaden;
  • beschädigte oder fehlende Gegenstände;
  • Schäden an der Ausrüstung;
  • außergewöhnliche Eingriffe, die durch den Zustand, in dem sich das Haus befindet, notwendig werden;
  • der ungewöhnlich große Lagerraum;
  • Sonderreinigungen sind nicht in der regulären Endreinigung enthalten;
  • Die Nichtbeachtung der Anweisungen führte zu Kosten.

Nach der Hausbesichtigung wird die Kaution in der Regel innerhalb von maximal 7 Tagen zurückerstattet, außer in besonderen Fällen oder wenn ein Kostenvoranschlag, eine Rechnung oder eine zusätzliche Begutachtung erforderlich ist.


17. Abzüge von der Kaution

Nach der Abreise überprüft der Eigentümer oder sein Vertreter insbesondere Folgendes:

  • der allgemeine Zustand des Hauses;
  • Lagerung;
  • die Ausrüstung;
  • das Schwimmbecken und seine Sicherheitseinrichtungen;
  • Möbel für den Innen- und Außenbereich;
  • die Küche und ihre Ausstattung;
  • Abfall;
  • jeglichen potenziellen Schaden.

Wenn eine Retention geplant ist, können die beobachteten Anomalien durch Fotografien oder andere Elemente dokumentiert werden, die es ermöglichen, deren Realität zu belegen.

Der Eigentümer kann die entsprechenden Gebühren einbehalten oder geltend machen, einschließlich:

  • einen kaputten, fehlenden oder beschädigten Gegenstand ersetzen;
  • zur Instandsetzung von Geräten;
  • zur außergewöhnlichen Reinigung eines besonders stark verschmutzten Gegenstands;
  • zur Wiederherstellung der Ordnung, die durch die Nichtbeachtung von Anweisungen notwendig geworden war;
  • bis hin zum zusätzlichen Eingreifen eines Dienstleisters;
  • für alle Kosten, die direkt durch unsachgemäße Nutzung des Hauses verursacht wurden.

Wenn eine Reparatur, ein Austausch oder ein Eingriff von außen erforderlich ist, kann der Betrag durch eine Rechnung, einen Kostenvoranschlag oder ein anderes Dokument begründet werden, das es ermöglicht, die Kosten angemessen zu ermitteln.

Reicht die Höhe der Kaution nicht aus, um die dem Mieter zuzurechnenden Schäden oder Kosten zu decken, bleibt der Mieter für die Differenz haftbar.

Der Eigentümer wird dem Mieter bei Bedarf die in seinem Besitz befindlichen Dokumente zur Verfügung stellen, damit dieser gegebenenfalls seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann.

Beispiele für Abzüge oder Gebühren, die anfallen können

Um diese Bedingungen so deutlich wie möglich zu machen, veranschaulichen die folgenden Beispiele die Kosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden können, wenn aufgrund der Nichteinhaltung der Hausordnung ein zusätzliches Eingreifen erforderlich ist.

Diese Beträge stellen keine abschließende Aufzählung dar und sollen keine einfache Unvollkommenheit oder einige wenige Spuren im Zusammenhang mit der normalen Endreinigung bestrafen.

Es handelt sich um Situationen, die erfordernzusätzliche Maßnahmen zur Reinigung, zum Aufräumen, Reparieren oder zur Behandlung, die über die normalerweise nach jedem Aufenthalt durchgeführte Reinigung hinausgehen.

Zum Beispiel:

  • Für nicht ordnungsgemäß sortierten Abfall wird eine Gebühr von 50 € erhoben , die die Kosten für Abholung, Sortierung und Entsorgung deckt. Etwaige von der Gemeinde wegen nicht ordnungsgemäßer Mülltrennung verhängte Bußgelder können gegen Vorlage entsprechender Nachweise ebenfalls weitergegeben werden.
  • Geschirr, Töpfe, Pfannen oder Küchenutensilien, die in großen Mengen ungespült oder ungeräumt zurückgelassen werden: ab 30 € , je nach erforderlichem Aufwand.
  • Geschirrspüler voll und nicht geleert: ab 20 €, wenn ein zusätzlicher Eingriff erforderlich ist.
  • Küche oder Küchengeräte, die in einem Zustand hinterlassen wurden, der eine außergewöhnliche Reinigung erfordert:Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des für die Intervention benötigten Zeitaufwands.
  • Backofen, Grillplatte, Grillgerät, Kaffeemaschine oder andere Geräte, die benutzt und ungewöhnlich verschmutzt zurückgelassen wurden: ab 30 € pro Stück , abhängig vom vorgefundenen Zustand.
  • Möbel im Innen- oder Außenbereich werden bewegt und nicht wieder an ihren Platz zurückgestellt: ab 30 € , je nach Umfang der erforderlichen Aufräumarbeiten.
  • Schutzhüllen, Abdeckungen oder Kissen für Gartenmöbel, die nicht gemäß Anleitung wieder an ihren Platz zurückgebracht wurden: ab 30 € , wenn ein besonderer Eingriff erforderlich ist.
  • Decken, Foutas, Kissen, Kinderspielzeug oder andere bereitgestellte Gegenstände, die verstreut liegen gelassen oder nicht weggeräumt wurden: ab 20 € , je nach Umfang der Aufräumarbeiten.
  • Bei der Abreise müssen verschiedene Kategorien von Ausrüstungsgegenständen und Objekten weggeräumt oder gereinigt werden: allgemeine Aufräumarbeiten, die je nach Zeitaufwand und Wichtigkeit der tatsächlich erforderlichen Maßnahmen bewertet werden.
  • Anwesenheit eines Tieres in einem Teil des Hauses, in dem es nicht erlaubt ist, oder besondere Verschmutzungen, die dadurch verursacht werden: Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten, die den erforderlichen Maßnahmen entsprechen.
  • Tabak- oder E-Zigarettengeruch im Haus: tatsächliche Kosten für Reinigung, Behandlung, Desodorierung und gegebenenfalls Ersatz kontaminierter Gegenstände.
  • Defekter, beschädigter oder fehlender Gegenstand: Kosten für Reparatur oder Ersatz.
  • Schäden an Möbeln, Geräten, Wänden, Böden, Textilien, Bettwäsche, Installationen oder Außenbereichen: tatsächliche Kosten für Reparatur, Spezialreinigung oder Ersatz.

Werden bei ein und demselben Abflug mehrere Mängel festgestellt, kann eine Gesamtbewertung des zusätzlich erforderlichen Eingriffs vorgenommen werden, anstatt die oben genannten Beispiele mechanisch zu addieren.

Die Abzüge werden unter Berücksichtigung der vorgefundenen Umstände in angemessener Weise vorgenommen und können gegebenenfalls durch Fotos, Rechnungen, Angebote oder andere Belege untermauert werden.

Die üblicherweise nach jedem Aufenthalt durchgeführte Endreinigung wird dem Mieter niemals ein zweites Mal in Rechnung gestellt. Lediglich zusätzliche Arbeiten, die durch unzureichende Reinigung, übermäßige Reinigung, Beschädigung oder Nichtbeachtung der Anweisungen entstehen, können kostenpflichtig sein.


18. Mieterversicherung und -haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch ihn selbst, seine Begleiter, seine Besucher oder Tiere in seiner Obhut verursacht werden.

Es obliegt ihm, sich gegen Mietrisiken und Schäden, die zu einer Haftung führen könnten, zu versichern.

Es kann eine Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung oder eine Reiseversicherung verlangt werden. Falls erforderlich, muss diese die Adresse des Hauses und den betreffenden Zeitraum enthalten.

Jegliche Schäden müssen dem Eigentümer so schnell wie möglich und möglichst innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.


19. Verantwortung für persönliche Gegenstände

Der Eigentümer kann nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Bewohner im Haus, Garten, Schwimmbad, Fahrzeugen oder Außenbereich verantwortlich gemacht werden, es sei denn, seine rechtliche Verantwortung ist unmittelbar betroffen.


20. Minderjährige

Für im Haus anwesende Minderjährige obliegt ausschließlich die Verantwortung ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder begleitenden Erwachsenen.

Besonderes Augenmerk sollte auf den Bereich rund um das Schwimmbecken, die Treppen, die Küchenausstattung und die Außenbereiche gelegt werden.


21. Stornierung und Änderung der Reservierung

Gemäß Artikel L.221-28 des VerbraucherschutzgesetzesFür Unterkunftsleistungen, die an einem bestimmten Datum oder in bestimmten Abständen erbracht werden, besteht kein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Stornierungs- und Änderungsbedingungen.

Jegliche Änderungswünsche bedürfen der Zustimmung des Eigentümers und der Verfügbarkeit des Hauses.

Eine Reservierung ist personengebunden und kann ohne vorherige Zustimmung nicht auf eine andere Person übertragen werden.


22. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung auf einem Ereignis beruht, das die Merkmale höherer Gewalt im Sinne des französischen Rechts aufweist.


23. Beschwerden

Jegliche Schwierigkeiten, die während des Aufenthalts auftreten, müssen dem Eigentümer unverzüglich gemeldet werden, sobald sie bemerkt werden , damit nach Möglichkeit noch während des Aufenthalts eine Lösung gefunden werden kann.

Etwaige Beschwerden, die nach dem Aufenthalt auftreten, müssen innerhalb einer angemessenen Frist und spätestens vierzehn Tage nach Abreise schriftlich eingereicht werden.


24. Persönliche Daten

Die während des Buchungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Verwaltung der Buchung, des Aufenthalts, der Zahlungen und der mit der Anmietung verbundenen administrativen Verpflichtungen verwendet.

Wenn Buchungen oder Zahlungen über eine Plattform oder einen Zahlungsanbieter erfolgen, unterliegt die entsprechende Verarbeitung auch den Datenschutzrichtlinien dieser Anbieter.


25. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht, unbeschadet etwaiger zwingender Bestimmungen, die für Verbraucher gelten.

Im Falle einer Streitigkeit werden die Parteien zunächst eine gütliche Einigung anstreben.

Die Rechte der Verbraucher hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Verbrauchermediators bleiben unter den in den Vorschriften vorgesehenen Bedingungen weiterhin anwendbar.


26. Vertragsdokumente und Hausanweisungen

Die Beziehung zwischen den Parteien wird insbesondere durch Folgendes geregelt:

  1. die Buchungsbestätigung oder den Vertrag;
  2. die für die Buchung geltenden spezifischen Preisbedingungen;
  3. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  4. Hinweise und praktische Informationen zur Nutzung des Hauses werden vor oder während des Aufenthalts bereitgestellt.

Im Falle von Unstimmigkeiten hinsichtlich Preis, Datum, Personenzahl oder einer reservierten Leistung gelten die in der Buchungsbestätigung aufgeführten spezifischen Bedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können für zukünftige Buchungen geändert werden. Für den jeweiligen Aufenthalt gilt diejenige Version, die im Rahmen der Buchung akzeptiert oder mitgeteilt wurde.


27. Fotografien und Beschreibungen

Die Fotografien, Pläne und Illustrationen sollen das Haus und seine Ausstattung präsentieren.

Geringfügige Abweichungen können auftreten, insbesondere aufgrund der Erneuerung von Möbeln, Dekoration, Bepflanzung oder routinemäßiger Instandhaltung des Anwesens.


28. Allgemeines Prinzip

Das Haus bietet zahlreiche Annehmlichkeiten, die den Aufenthalt angenehm gestalten sollen.

Im Gegenzug wird jeder gebeten, sorgsam damit umzugehen und die gegebenen Anweisungen zu beachten.

Das Prinzip ist einfach: Genießen Sie das Haus während Ihres Aufenthalts in vollen Zügen und hinterlassen Sie es bei Ihrer Abreise ordentlich, wobei die benutzten Utensilien gereinigt und wieder an ihren Platz zurückgestellt wurden.

Diese Sorgfalt trägt zum Erhalt des Hauses bei, erleichtert die Arbeit derjenigen, die es instand halten, und garantiert nachfolgenden Bewohnern einen Empfang unter bestmöglichen Bedingungen.